• Man sieht die Spinds einer Umkleidekabine in einem Hallenbad. Symbolbild.

    Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder

    Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird: Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.

  • Foto einer Broschüre des Klagsverbandes.

    “Der Motor dahinter ist die Suche nach Gerechtigkeit”

    Vergangenes Jahr erfuhr der Klagsverband durch seine bedrohte Existenz vermehrt mediale Aufmerksamkeit. Völlig unerwartet strich das Frauenministerium der ÖVP-FPÖ-Regierung dem Verein zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern 30.000 Euro. Daraufhin machte die Zivilgesellschaft durch Spenden und zahlreiche Solidaritätsbekundungen deutlich, dass die Arbeit des Klagsverbandes für sie unverzichtbar ist.

  • v. l. n. r.: Elisabeth Krenner (stv. Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Karin Astegger (Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Christine Steger (Vorsitzende Bundesmonitoringausschuss)

    Mit Barrieren – keine Teilhabe

    “Wo, wie und wann verhindern Barrieren die Teilhabe am Leben?”, lautete die Frage, mit der sich der Monitoring-Ausschuss Salzburg bei seiner ersten öffentlichen Sitzung befasste.