• Man sieht die Spinds einer Umkleidekabine in einem Hallenbad. Symbolbild.

    Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder

    Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird: Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.

  • Der volle Veranstaltungssaal. Man sieht das Publikum von hinten.

    Barrieren in Krankenanstalten abbauen!

    Am 17. September 2019 fand in Wien eine öffentliche Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses und der Wiener Monitoringstelle zum Thema „Barrierefreiheit in Krankenanstalten“ statt. Zu diesem Anlass war auch der Krankenanstaltenverbund eingeladen, der den Expert*innen der Wiener Monitoringstelle die Türen zu einer Begehung öffnete. Diese sammelten in drei KAV-Krankenhäusern ihre Eindrücke zu noch vorherrschenden Barrieren und Barrierefreiheit und präsentierten ihre Ergebnisse.

  • v. l. n. r.: Elisabeth Krenner (stv. Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Karin Astegger (Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Christine Steger (Vorsitzende Bundesmonitoringausschuss)

    Mit Barrieren – keine Teilhabe

    “Wo, wie und wann verhindern Barrieren die Teilhabe am Leben?”, lautete die Frage, mit der sich der Monitoring-Ausschuss Salzburg bei seiner ersten öffentlichen Sitzung befasste.