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Die ÖVP-FPÖ Regierung und ihre Retro-Politik: Wird das Erwachsenenschutzgesetz gekippt?
Am 1. Juli 2018 hätte das neue Erwachsenenschutzgesetz in Österreich in Kraft treten sollen. Damit verbunden wären direkte Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: Mehr Autonomie, Selbstbestimmung und unterstützte Entscheidungsfindung. All das könnte nun in unerreichbare Ferne gerückt sein.
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„Superkrüppel“ und „Opfer“
Die Verantwortung der Medien ist immens, tragen sie doch zum kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft bei. Trotzdem reproduzieren einige von ihnen völlig unreflektiert Stereotype und tragen so zur Exklusion von Menschen mit Behinderung bei. Der politische Grundgedanke „Nichts über uns – ohne uns“ wird weitestgehend nicht berücksichtigt. Auch die Aktion „Licht ins Dunkel“ steht alle Jahre wieder in der Kritik. Mit „Glücklich sein für eine ganze Woche“ betitelte der frischgebackene Chefredakteur der Bezirksblätter Salzburg seinen Bericht über das Feriencamp des Malteserordens. „Fröhlichkeit trotz Handycap [sic!]. Die positive Lebenseinstellung der Behinderten war beeindruckend“, liest man unter einem der Fotos. Damit wurde ein Paradebeispiel für die stereotype Berichterstattung über Menschen mit Behinderung geschaffen,…
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Arbeit „exklusiv“
Menschen mit Behinderung sind besonders von Arbeitslosigkeit betroffen. Vielen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits in jungen Jahren durch die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit dauerhaft versperrt. Damit erhält man nicht nur keine Unterstützung vom AMS mehr, sondern auch ein sicheres Ticket in die Altersarmut. Immer noch wird Arbeit, die von Menschen mit Behinderung geleistet wird, als Beschäftigungstherapie verkauft. Statt Entlohnung erhält man in den Werkstätten ein Taschengeld von rund 65 Euro pro Monat.