• Man sieht die Spinds einer Umkleidekabine in einem Hallenbad. Symbolbild.

    Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder

    Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird: Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.

  • Man sieht den Raum der Pressekonferenz, bei der die Studie präsentiert wurde. Rechts und links sitzen Besucher*innen. Vorne sitzen am Podium: Anna Schachner, Hemma Mayrhofer, Sabine Mandl.

    Studie legt offen: Menschen mit Behinderungen häufig von Gewalt betroffen

    Die vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) durchgeführte Studie schafft endliche repräsentative Daten zu Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Veraltete Strukturen wie Heime und Tagesstätten haben damit ihre Legitimation gänzlich verloren. (Triggerwarnung!)

  • v. l. n. r.: Elisabeth Krenner (stv. Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Karin Astegger (Vorsitzende Monitoringausschuss Salzburg), Christine Steger (Vorsitzende Bundesmonitoringausschuss)

    Mit Barrieren – keine Teilhabe

    “Wo, wie und wann verhindern Barrieren die Teilhabe am Leben?”, lautete die Frage, mit der sich der Monitoring-Ausschuss Salzburg bei seiner ersten öffentlichen Sitzung befasste.