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Wenn Menschenrechte auf der Strecke bleiben
Wer in einem Heim lebt, wird zwangsläufig in seiner persönlichen Selbstbestimmung beschnitten und ist einem hohem Gewaltrisiko ausgesetzt. Hinlänglich ist bekannt: Die segregierenden Einrichtungen stehen einer inklusiven Gesellschaft entgegen. Menschen mit Behinderungen müssen selbst bestimmen können wo und wie sie leben, das verlangt auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Dennoch scheint schlicht der Wille zur Veränderung von Seiten der Politik zu fehlen.
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Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder
Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird: Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.
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Studie legt offen: Menschen mit Behinderungen häufig von Gewalt betroffen
Die vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) durchgeführte Studie schafft endliche repräsentative Daten zu Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Veraltete Strukturen wie Heime und Tagesstätten haben damit ihre Legitimation gänzlich verloren. (Triggerwarnung!)